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Channel: Gatterjagd – Martin Balluchs Blog
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Gatterjagd Burgenland: Sollen wir eine Volksabstimmung machen?

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Das Amt der Burgenländischen Landesregierung hat uns offiziell mitgeteilt, dass wir 14.178 gültige Stimmen für eine Abstimmung über das Gatterjagdverbot im Burgenland abgegeben haben. Und das innerhalb von 6 Wochen. 12.000 Stimmen wären nötig gewesen, und das innerhalb von 8 Wochen. Zuletzt sind bei uns über 26.000 Unterschriften aufgelegen. Wir haben es also trotz hartem Lockdown, trotz Weihnachtsfeiertage und trotz der größten Kälte im Jahr geschafft.

Die Landesregierung hat das erkannt und sofort reagiert. Sofort wurde ein Initiativantrag eingebracht. Eine neue Jagdgesetznovelle, die den § 170 (3) aus dem Jahr 2017 wieder enthält. Wir erinnern uns: Am 9. März 2017 war mit § 170 (3) im Jagdgesetz das Gatterjagdverbot erlassen werden. Dieser Paragraph spezifiziert, dass alle Jagdgatter im Burgenland bis zum 1. Februar 2023 aufgelöst werden müssen. Mit einer überraschenden Jagdgesetznovelle am 10. Dezember 2020 hat die Landesregierung diesen Paragraphen wieder ersatzlos aus dem Jagdgesetz gestrichen. Dagegen hat sich unsere Initiative für eine Volksabstimmung gerichtet. Erfolgreich.

Die Sachlage ist nun die. Bis die Volksabstimmung stattfinden – und das wäre etwa Anfang Juni – würde das Jagdgesetz vom 10. 12. 2020 nicht in Kraft treten. Wird die Volksabstimmung gewonnen, d.h. wählen mehr Menschen mit „NEIN“ als mit „JA“ zu diesem Gesetz bzw. zur Gatterjagd, dann würde das Gesetz komplett gekippt und das Gatterjagdverbot von 2017 bleibt aufrecht. Allerdings gibt es auch die Möglichkeit, sagt uns jedenfalls das Amt der Burgenländischen Landesregierung und der Burgenländische Verfassungsdienst, die Volksabstimmung wieder zurück zu ziehen. Das könnten wir tun, so lange die Landesregierung noch nicht beschlossen hat, dass die Volksabstimmung stattfindet. Das hat sie noch nicht, und sie hat bis zum 4. März (also 4 Wochen nach Ende der Abgabefrist der Unterschriften für eine Volksabstimmung) dafür Zeit.

Wenn wir die Volksabstimmung zurück ziehen, dann tritt die Jagdgesetznovelle vom 10. 12. 2020 sofort in Kraft und damit ist § 170 (3) wieder aufgehoben und die Gatterjagd ist wieder erlaubt. Also warum sollten wir das tun? Naja, die Landesregierung hat bereits eine Jagdgesetznovelle in den zuständigen Ausschuss geschickt, der nächste Woche tagt. Und, wie gesagt, in dieser Novelle steht § 170 (3) wieder drin. Am 4. März, also genau am Tag des Ablaufs der Frist für den Beschluss für eine Volksabstimmung, gibt es eine Landtagssitzung, an dem dieses Gesetz beschlossen werden könnte. Wenn wir die Volksabstimmung zurück ziehen und dieses Gesetz beschlossen wird, dann wird das Gatterjagdverbot kurz wieder aufgehoben und gleich wieder eingeführt. Die Übergangsfrist von 6 Jahren (ab 2017) ist dann zwar kurzzeitig unterbrochen, aber man versichert mit seitens des Verfassungsdienstes, dass das nichts zur Sache tun würde. Trotzdem müssten die Jagdgatter mit dem 1. Febraur 2023 schließen.

Gibt es keine Volksabstimmung, ersparen wir uns die Arbeit, die Zeit, den Aufwand und das Geld, die gesamte Bevölkerung des Burgenlandes darüber zu informieren und zum Hingehen zu bewegen. Sicher, gäbe es die Volksabstimmung zum Nulltarif und würden dort satte 80 % gegen die Gatterjagd stimmen und gäbe es eine Wahlbeteiligung von 60 % oder mehr, dann wäre das ein unüberhörbares Signal für den Tierschutz in ganz Österreich. Aber wir dürfen nicht vergessen, dass die Landesregierung mit ihrem Schritt, ein neues Jagdgesetz zu erlassen, die Luft aus der Initiative rausgenommen hat. Es würde sehr schwer werden, die Menschen zu mobilisieren, dorthin zu gehen, wenn es in ihren Augen ja um gar nichts mehr ginge. Dabei ginge es um was: wenn fast niemand hingeht außer ein paar Gatterjagdbefürworter:innen, die dann bei der Volksabstimmung die Mehrheit bilden, dann würde das Gatterjagdverbot aufgehoben werden müssen, egal was die Landesregierung jetzt tut. Die Volksabstimmung wäre also nicht nur mühsam, sie wäre auch ein Risiko, bei dem es fast nichts zu gewinnen gibt, weil die Wahlbeteiligung vermutlich sehr gering wäre.

Vertrauen wir der Landesregierung, und sie beschließt tatsächlich sofort das Gatterjagdverbot erneut, dann haben wir, was wir wollen, ohne Aufwand. Aber kann man der Landesregierung vertrauen? Sie hat schon einmal einfach so das Gatterjagdverbot aufgehoben. Was, wenn sie die Jagdgesetznovelle mit dem Gatterjagdverbot, die jetzt beim Ausschuss liegt, einfach auf die lange Bank schiebt und nicht beschließt? Wären wir in der Lage, genügend öffentlichen Druck zu erzeugen, sie quasi dazu zu zwingen? Oder würden die Medien im vorauseilenden Gehorsam – es geht vermutlich um Werbeeinschaltungen durch die Landesregierung in Millionenhöhe – jede schärfere Kritik zurück halten?

Wir haben nur noch weniger als 3 Wochen, um zu entscheiden. Noch nie war ich bei einer politischen Richtungsentscheidung so hin und her gerissen. Wie würden wir uns ärgern, wenn wir die Volksabstimmung zurück ziehen, und hinein gelegt werden. Und wie würden wir uns ärgern, wenn wir die Volksabstimmung durchziehen und fast niemand geht hin.

Ich bin für gut gemeinte Ratschläge dankbar.


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